Die Besteuerung von Berufsverbänden richtet sich nach den Grundsätzen der Vereinsbesteuerung. Kommt es nun zu einem Fehler bei der Erfüllung der steuerlichen Pflichten, so ist man heutzutage schnell dem Vorwurf der Steuerhinterziehung ausgesetzt. Neben der persönlichen Haftung der gesetzlichen Vertreter drohen dabei vor allem strafrechtliche Konsequenzen.
Mit Schreiben vom 23. Mai 2016 zeigt die Finanzverwaltung den Steuerpflichtigen die Möglichkeit auf, sich durch Einführung eines Tax Compliance Management Systems, kurz Tax CMS, vom Vorwurf der Steuerhinterziehung zu entlasten.
Über die Beherrschung haftungs- und strafrechtlicher Konsequenzen hinaus ist ein modernes Tax CMS das Instrument, die Steuerlast im rechtlich zulässigen Rahmen zu minimieren. Die intensive Auseinandersetzung mit den steuerlichen Sachverhalten macht mögliche Gestaltungsspielräume erst erkennbar.
Berufsverbände sind von der Körperschaftssteuer grundsätzlich befreit. Die Sicherung dieses Status gilt es zu sichern, um die damit verbundenen steuerlichen und sonstigen Vorteile zu erhalten. Die konsequente Beachtung nach § 5 Abs. 1 Nr. 5 KStG ist dabei unabdingbar. Ein Tax CMS von der BPG Düsseldorf deckt entsprechende Risiken auf und liefert maßgeschneiderte Lösungsansätze.
Die Einführung eines Tax CMS erstreckt sich über die folgenden Projektphasen:
Die Vorteile eines Tax CMS von der BPG Düsseldorf:
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